Landkreis Wittmund

 

Erste Monatszahlung hat funktioniert / Jobcenter-Umstellung schreitet weiter voran

Nachdem das Jobcenter Wittmund zum Jahreswechsel fast reibungslos ein Amt des Landkreises geworden war, wurde es jetzt zum Ende des ersten Monats noch einmal spannend. Nach der intensiven Vorarbeit al­ler Beteiligten gelang aber auch die erste Monatszahlung an die derzeit ca. 4.300 Leistungsemp­fänger in ca. 2.100 Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II über die neuen EDV-Programme problemlos. Die Zah­lungen der Kreiskasse gelangten zum Teil schon einen Tag eher als notwendig auf die Konten, allerdings bei auswärtigen Geldinstituten aber auch 1-2 Tage zu spät. Die Kunden des Jobcenters nahmen es größten­teils gelassen. In einigen Fällen mussten die Zahlungen infolge z.B. falsch übertragener Kontonummern nochmals angewiesen oder in bar ausgezahlt werden.

Insgesamt zeigten sich Erster Kreisrat Hans Hinrichs und Jobcenter-Lei­ter Hermann Garlichs somit zufrieden mit diesem wichtigen Schritt im Rahmen der Umsetzung des Trägerwechsels. Die nicht ord­nungsgemäß erfolgten Zahlungen werden schnellstmöglich nachgeholt. Im Jobcenter steht ein Kassenautomat zur Verfügung, um im „Notfall“ sofort Leistungen in bar auszuzahlen. Aus den jetzt gewonnenen Er­kenntnissen des Zeitablaufes zwischen der Kreiskasse und den Konten der Kunden werden die notwendigen Konsequenzen für die nächste Monatszahlung gezogen werden, versicherten die Verantwortlichen.

Ausdrücklich bedankte sich Hermann Garlichs im Namen seiner Mitar­beiterInnen für das große Verständnis der Kunden, das ihnen im Rah­men der enormen Umstellungsarbeiten in den letzten Monaten entge­gen gebracht worden war.

Das Jobcenter war bisher eine gemeinsame Einrichtung zwischen dem Landkreis Wittmund und der Agentur für Arbeit. Infolge der Neufassung des 2. Sozialgesetzbuches hat der Landkreis auf Antrag die alleinige Trägerschaft zum 01.01.12 übernommen.

    

Neuerungen im Gaststättengewerbe ab 2012

Zum 01.01.2012 tritt das Landesgaststättengesetz in Kraft. Durch dieses Gesetz wird das bisherige Verfahren für Gaststättenbetriebe aber auch für kurzfristige Veranstaltungen wie Schützenfeste, Scheunenfeten usw. wesentlich geändert. Auch geht die Zuständigkeit vom Landkreis auf die Gemeinden über.

Das bisherige förmliche Erlaubnisverfahren entfällt, d.h., es müssen keine Erlaubnisse mehr von den Betreibern von Gaststätten bzw. Veranstaltern von öffentlichen Feiern beantragt werden. Stattdessen hat derjenige, der ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben will, auch wenn es nur für kurze Zeit ausgeübt wird, dieses nunmehr der Gemeinde mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen schriftlich anzuzeigen. Mit der Anzeige ist anzugeben, welche Getränke und Speisen abgegeben werden sollen. Erforderliche Gewerbemeldungen (An-, Um- und Abmeldung) bleiben hiervon aber unberührt.

Die Angaben aus der Anzeige werden dann von den Gemeinden an die Bauaufsicht, den Immissionsschutz, den Jugendschutz, die Lebensmittelüberwachung, die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung zuständigen Behörden sowie dem Finanzamt zur evtl. weiteren Prüfung übermittelt.

Bei der Abgabe alkoholischer Getränke hat die oder der Betreiber zudem bei der Gemeinde ein Führungszeugnis und eine Gewerbezentralregisterauskunft zu beantragen.

Weitergehende Fragen sind an die Gewerbeämter der Gemeinden oder an das Gewerbeamt des Landkreises zur richten.

    

Änderung der Trinkwasserverordnung

Am 1. .November 2011 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Mit der Trinkwasserverordnung wird die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch geregelt.

Für die Trinkwasser-Installation in Gebäuden fordert die Trinkwasserverordnung explizit den Einsatz von geeigneten Sicherungseinrichtungen beim Anschluss von Apparaten an die Trinkwasser-Installation (z. B. Dentaleinheiten in Zahnarztpraxen, Lebensmittelbetriebe) oder bei der Verbindung mit Nicht-Trinkwasser-Anlagen (Trinkwasserspender, Wasser-Nachspeisung von Heizungsanlagen). Bei Nichtbeachtung droht hier ein Bußgeld. Werden durch die Nichtbeachtung Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes verbreitet, kann dies sogar strafrechtlich verfolgt werden.

Legionellen können schwere Lungenentzündungen hervorrufen und unter Umständen tödlich verlaufen. Sie gelangen durch das Einatmen kleiner Wassertröpfchen in den Körper und können sich besonders im warmen Wasser zu gefährlichen Mengen vermehren. Daher enthält die Trinkwasserverordnung Neuregelungen u.a. in Bezug auf Legionellenuntersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen.

Die neuen Regelungen gelten für Installationen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird. Die Untersuchungs-pflicht besteht für Warmwasser-Installationen, in denen es zu einer Verneblung des Trinkwassers (z. B. Duschen) kommt. Die Großanlage ist definiert im Arbeitsblatt W 551 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW).

Der Untersuchungspflicht muss der Unternehmer und sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation selbständig nachkommen, ohne dass es einer Aufforderung durch das Gesundheitsamt bedarf. Die Untersuchungshäufigkeit für Legionellen ist einmal pro Jahr.

Mit Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung besteht eine Anzeigepflicht. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer solchen Großanlage hat den Bestand dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Nähere Informationen erteilt das Gesundheitsamt Wittmund. Ansprechpartnerinnen sind Frau Osterkamp: 04462-861510 und Frau Koban 04462-861509.

    

Landkreis Wittmund - Bürger/Informationsbroschüre

Dem Landkreis Wittmund ist über eine ortsansässige Firma bekannt geworden, dass gegenwärtig der „Compact Druck & Verlag (CDV)“ aus Ransbach-Baumbach per Fax um Anzeigenaufträge für eine „Bürger & Gewerbe Info-Broschüre“ wirbt.

Der Landkreis Wittmund lässt z. Zt. eine Bürger-/Informations­broschüre in Zusammenarbeit mit dem AnCos Verlag aus Osnabrück erstellen. Die Broschüre wird über Anzeigen finanziert. Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass der Compact Druck & Verlag (CDV) weder im Auftrag des Landkreises noch im Auftrag des AnCos Verlages tätig ist. Betriebe, die im Auftrag des Landkreises tätig sind, können immer ein Legitimationsschreiben vorlegen.

Bei unklarer Sachlage wird empfohlen, mit dem Landkreis Wittmund unter Telefon 04462/861103 Kontakt aufzunehmen.


    

Extreme Witterungsbedingungen in der Schülerbeförderung

Der Winter steht vor der Tür - und wie immer werden auch in diesem Jahr Glatteis, Schnee und Nebel den Straßenverkehr behindern. Die Straßenbaulastträger sind zwar bemüht, Schulwege vorrangig zu reinigen, doch trotzdem kann es für Schulkinder manchmal schwierig sein, ihre Schule zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Bus zu erreichen.

Unwetter kündigen sich nicht immer unbedingt an, sondern kommen manchmal plötzlich und unerwartet. Im Extremfall fahren die Schulbusse dann nicht, oder der Unterricht fällt für alle Schüler aus. Hierüber versucht der Landkreis die Eltern und Schüler über die Rundfunkanstalten und über die Landkreis-Homepage http://www.landkreis.wittmund.de/ rechtzeitig zu informieren. Gegebenenfalls muss eine solche Entscheidung jedoch so kurzfristig getroffen werden, dass sie nicht mehr allen rechtzeitig bekannt wird. Auch eine Fehleinschätzung der Lage ist nicht auszuschließen. Heißt, ein Unterrichtsausfall wird nachts bzw. frühmorgens nicht für notwendig erachtet, doch kurz vor Schulbeginn spitzt sich die Lage wider Erwarten zu.

Der Landkreis Wittmund weist daher auf die Möglichkeit hin, die Kinder für einen Tag zu Hause zu behalten, wenn aufgrund von extremen Witterungsbedingungen eine Gefährdung auf dem Schulweg nicht ausgeschlossen werden kann. Konsequenzen für ihre Kinder müssen die Eltern bei der in eigener Verantwortung getroffenen Entscheidung nicht befürchten.

    

Das Pro Aktiv Center stellt sich vor

Das Pro Aktiv Center in Wittmund ist ein Projekt der Jugendberufshilfe, das vom Landkreis Wittmund, dem Jobcenter Wittmund und der Europäischen Union unterstützt wird. 

Das Pro Aktiv Center wird aktuell von Ines Albers geleitet. Es ist eine Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren, die noch nicht wissen, wie sie ihr Leben und ihre berufliche Zukunft planen möchten. 

Es kann Hindernisse geben, die das erschweren wie einem fehlenden Schulabschluss, großen Problemen in der Familie, frühen Schwangerschaften, psychischen Erkrankungen, frühe Kriminalität, Schulden oder einer Sucht. 

Oder wo geht man hin, wenn man einfach keinen Ausbildungsplatz findet, gern etwas lernen möchte, aber nicht weiß, wie man es anstellen soll?

Es kann passieren, dass man dann erst recht in ein Loch fällt und an sich zweifelt. Die Hürden, sich irgendwo zu bewerben und vorzustellen, werden immer größer. 

Das Pro Aktiv Center kann dann eine Anlaufstelle sein, um diese Probleme zu besprechen und in Angriff zu nehmen. Das Pro Aktiv Center ist als ein Sozialer Dienst ein flexibles Bindeglied, dass Hilfen z. B. des Jugendamtes, der Schulen, des Sozialpsychiatrischen Dienstes und dem Jobcenter im Sinne des jungen Menschen miteinander verzahnt, wenn für ihn Lücken im Hilfesystem entstanden sind.   

Grundsätzlich geht es darum, im Sinne der Berufs- und Lebensplanung den jungen Erwachsenen zu stärken und zu aktivieren: Was ist bereits möglich oder wie kann man sich Möglichkeiten erschließen? Welche Rahmenbedingungen wären wichtig?

Die gemeinsame Arbeit basiert auf der Einsicht der jungen Erwachsenen und seiner Freiwilligkeit, etwas verändern zu wollen; dadurch gibt es keinen Druck und keine Kontrolle. Verbindlichkeit entsteht durch Geben und Nehmen. Geht der junge Erwachsene z. B. zuverlässig in eine bestimmte Maßnahme oder in ein Praktikum, hat er eine größere Chance auf eine eigene Wohnung, selbst wenn er unter 25 Jahre alt ist. So wirkt er glaubwürdiger, wenn er erzählt, dass er es bei seinen Eltern nicht mehr aushält und eine eigene Wohnung ihn in seinen Zielen unterstützen würde.  

Das große Ziel des Pro Aktiv Centers ist Hilfe zur Selbsthilfe anzuregen, indem ein Netzwerk für den jungen Erwachsenen geöffnet wird durch Informieren, Begleiten und die Erfahrung zu machen, dass es sich lohnt, Hilfe zu holen und anzunehmen (unangenehme Konsequenzen wie Sanktionen des Jobcenters, Bußgelder von Schulen, Zeit verlieren vermeiden). 

Dafür gibt es zusätzliche Maßnahmen wie „Social Life“ oder „Perspektiven für Alleinerziehende“, in deren Rahmen eine intensivere Einzelarbeit und Begleitung mit den jungen Menschen ermöglicht wird und man herausfindet, wie man an seinen Hemmnissen und Stärken arbeiten kann. 

Dieses Pro Aktiv Center versucht, aufgrund des aktuellen Problemschwerpunktes „Schulverweigerung“ mit alternativen Maßnahmen Schulverweigerer aufzufangen (aktuell im Projekt „Social Life“).

Aber auch im Austausch mit Schulen, dem Jugendamt, dem Präventionsrat und Erwachsenenbildungsträgern Konzepte zu entwickeln, die Mechanismen und Lösungen bei Schulverweigerung bereit halten können (beginnende Schulverweigerung bemerken und  frühzeitig reagieren, Handeln bei starker Schulverweigerung, wenn Bußgelder und Lernortverlagerung durch ein Praktikum nicht ausreichen). 

Das Pro Aktiv Center befindet sich im Wittmunder Kreishaus und ist von montags bis freitags immer von 9.00 bis 12.30 Uhr sowie zusätzlich donnerstags auch von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. 

Frau Albers ist unter der Telefonnummer 04462/ 86-11 53 zu erreichen.

 

 

 

    

Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie; Ankündigung der Detailstrukturkartierung von Fließgewässern in Niedersachsen

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) plant als Gewässerkundlicher Landesdienst (GLD) gem. § 29 Nieders. Wassergesetz (NWG) Detailstrukturkartierungen von Fließgewässern in Niedersachsen.

Ziel der Arbeiten ist es, eine detaillierte fachliche Grundlage für die zukünftige Maßnahmenplanung im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu schaffen. In den Jahren 2010 - 2012 sollen landesweit insgesamt ca. 10.000 km Gewässerstrecke, meist durch Auftragnehmer des GLD, kartiert werden.

In der Kartierperiode Frühjahr und Herbst 2011 sowie ggf. Frühjahr 2012 hat der NLWKN - Betriebsstelle Meppen - u.a. das Ing.- und Planungsbüro IPW Wallenhorst/AGL, Saerbeck, beauftragt Kartierungen durchzuführen.

Im Bereich des Landkreises Wittmund wird die Detailstrukturkartierung der Sielachtsgewässer Burgschloot, Falsterleide, Falster Tief und Neuharlinger Sieltief im Zeitraum von März bis Mai 2011 sowie von Oktober 2011 bis Jahresende 2011 ggf. bis März 2012 durchgeführt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Mitarbeiter des Ing.- und Planungsbüros bei einer durchschnittlichen Kilometerleistung von ca. 3 - 3,5 km pro Tag nur jeweils kurze Zeit im fraglichen Gebiet aufhalten werden. Seitens des NLWKN wird gebeten, die Mitarbeiter bei der Detailstrukturkartierung der Fließgewässer zu unterstützen.

Auskünfte erteilt der NLWKN - Betriebsstelle Meppen -, Haselünner Straße 78, 49716 Meppen, Tel.: 05931/406162 sowie der NLWKN - Betriebsstelle Aurich - Gewässerkundlicher Landesdienst -, Oldersumer Straße 48, 26603 Aurich, Tel.: 04941/176-0.

    

 

 

 

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