Beratung - Unterstützung - Beistandschaft
für alleinerziehende und nicht miteinander verheiratete Elternteile (Mütter und Väter)
Wir beraten und unterstützen Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen.
Aufgaben der Beistandschaft sind
- die Vaterschaftsfeststellung und
- die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Auf Antrag kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt oder der die alleinige elterliche Sorge innehat, beim Jugendamt eine Beistandschaft für das Kind einrichten.