Jugendpflege und Jugendschutz
Zu den Aufgaben der Kreisjugendpflege gehören die Kinder- und Jugendpflege
sowie der erzieherische und kontrollierende Kinder- und Jugendschutz.
Es werden sozialpädagogische Freizeiten und Jugendleiterausbildungen
angeboten und die Jugendverbände, Vereine und Jugendgruppen des
Landkreises, die Jugendarbeit anbieten, werden finanziell im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel gefördert.